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Frequently Asked Questions

1. Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein Schutzrecht mit Monopolcharakter und wird auf Antrag vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt, wenn die Voraussetzungen Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit für eine technische Erfindung erfüllt sind.
Ohne Einwilligung des Patentinhabers kann Dritten unter anderem die Herstellung oder Verwendung und der gewerbliche Gebrauch der unter Patentschutz stehenden Erfindung verboten werden.
Mit Einwilligung des Patentinhabers können Dritte Lizenzen zur Nutzung der Erfindung erhalten.

2. Wozu benötigt man Patente?

Die eigene Erfindung soll vor Nachahmung durch Dritte geschützt werden. Das Patent ist faktisch der Gartenzaun um die ausgebrachte Saat und sichert, dass die Ernte auch von demjenigen eingebracht wird, der sich die Mühe mit der Saat gemacht hat.

3. Wie wird aus einer Erfindung ein Patent?

In der Patentanmeldung muss die Erfindung genau beschrieben und der Schutzumfang durch die Patentansprüche definiert werden. Neben formellen Angaben zum Anmelder und Erfinder muss ein Antrag auf Patentprüfung beim Patentamt eingereicht und Gebühren bezahlt werden.
Wird ein Patent erteilt, kann es ab dem Anmeldetag 20 Jahre laufen. Ab dem dritten Jahr werden jährlich steigende Jahresgebühren fällig.

4. Was kann patentiert werden?

Der Gegenstand einer patentfähigen Erfindung muss in irgendeiner Form technisch sein. Er kann ein Gerät, eine Maschine, eine Vorrichtung, ein chemischer Stoff, ein Stoffgemisch, ein Arbeitsverfahren oder ein Herstellungsverfahren sein.
Die Erfindung muss eine so genannte Lehre zum technischen Handeln beinhalten.
Nicht patentfähig sind zum Beispiel Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, ästhetische Formenschöpfungen sowie Pläne und Regeln für gedankliche Tätigkeiten.
Patente werden heute auch für mikrobiologische, gentechnische sowie Software-Erfindungen erteilt.

5. Wer ist Erfinder, wer Inhaber?

Jeder kann Erfinder sein. Der Erfinder ist der geistige Vater einer Idee. Ihm gebührt Ruhm und Ehre. Als Arbeitnehmererfinder erwirbt er das Recht auf Erfindervergütung.
Der Anmelder und spätere Inhaber ist der Besitzer des Patentes. Ihm steht der finanzielle Nutzen aus dem Patent zu.

6. Was kostet ein Patent in Deutschland?

Eine Patentanmeldung und Patenprüfung verursacht Kosten durch Gebühren, die dem Patentamt gezahlt werden. Für ein deutsches Patent mit Gültigkeit in Deutschland fallen folgende Kosten an:

Anmeldung 60 Euro
Prüfungsantrag inkl. Recherche 350 Euro
Patenterteilung kostenlos
Jahresgebühren ab 3. - 20. Jahr 70 - 1.950 Euro

Sofern man die Patentanmeldung unter Mitwirkung eines Patentanwaltes ausarbeitet und anmeldet, kommen zu den Kosten vor dem Patentamt Anwaltsgebühren in Höhe von ca. 2.000,00 bis 3.500,00 Euro hinzu.
Patentanmeldungen in anderen Ländern unterliegen den ländereigenen Gebührenordnungen für Ämter und Anwälte.

7. Braucht man einen Patentanwalt für eine Patentanmeldung?

Nein! Für die Anmeldung in Deutschland benötigt man als Inländer keinen Patentanwalt, für die Anmeldung im Ausland muss man sich an einen in dem jeweiligen Land bestellten Anwalt wenden. Meistens greift man auch im Inland auf fachlichen Rat eines Patentanwaltes zurück.
Zur optimalen Schutzrechtssicherung ist eine genaue Kenntnis des Patentrechts unerlässlich, da die Formulierung der Patentansprüche eine zentrale Bedeutung für das Patent und die Rechte daraus hat. Oft weist das Patentamt fehlerhafte Anmeldungen von Erfindungen zurück, die durch fachgerechte Unterstützung zur Patenterteilung führen könnten. Damit kann zum einen wertvolle Zeit verloren gehen und zum anderen das eigene Schutzrecht durch schlechte Formulierung späteren Entgegenhaltungen oder bei Streitigkeiten möglicherweise nicht standhalten.

8. Wann sollte man eine Erfindung zum Patent anmelden?

Unbedingt vor einer Veröffentlichung muss die Patentanmeldung erfolgen, da sonst die Erfindung der Allgemeinheit gegenüber offenbart und nicht mehr neu ist. Unter Veröffentlichung versteht man in Deutschland und Europa sowohl mündliche wie schriftliche Mitteilungen oder Benutzung der Erfindung in der Art und Weise, dass der Erfindungskern erfasst werden kann. In einigen Ländern allerdings (z.B. USA, Japan) gibt es eine so genannte Neuheitsschonfrist.
Eine Anmeldung ist frühzeitig zu empfehlen, da die Erfindung weltweit neu sein muss. Oft arbeiten Forschergruppen weltweit an ähnlichen Fragestellungen. Ein anderer kann den gleichen Erfindungsgedanken haben und ihn als erster zum Patent anmelden. Dann geht man selber leer aus.

9. Welche Schutzrechte gibt es noch?

Für technische Erfindungen gibt es noch das Gebrauchsmuster, für ästhetische Gestaltung oder Modelle das Geschmacksmuster.
Das Urheberrecht schützt Werke der Kunst, Wissenschaft und Literatur, z.B. Bücher wie auch Computerprogramme. Bezeichnungen und Logos für Waren und Dienstleistungen können durch Marken geschützt werden.
Weitere Schutzechte sind für Pflanzensorten das Sortenschutzrecht und für mikroelektronische Halbleitererzeugnisse das Halbleiterschutzrecht.

10. Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster wird oft als "kleines Patent" bezeichnet, da es eine Laufzeit von nur 10 Jahren hat und die technische Erfindung lediglich einen erfinderischen Schritt beinhalten muss.
Das Gebrauchsmuster erhält man schneller, leichter und kostengünstiger, allerdings ist es ein ungeprüftes Schutzrecht, da es nur vom Patentamt eingetragen und nicht geprüft wird.
Im Verletzungsstreit wird die Schutzfähigkeitsprüfung nachgeholt.
 
 
     
 
 
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