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Geschmacksmuster

 
Auch die Anstrengungen, Ihr Produkt formschön zu gestalten, haben ihren Preis. Allein die Designentwürfe kosten tausende von Mark, Kosten für Muster und Prototypen kommen hinzu. Angesichts dieser Investitionen gilt es, die eigenen schöpferischen Ideen und Leistungen gegenüber der Konkurrenz rechtlich bestmöglich abzusichern.
Hierzu bietet sich Ihnen das Geschmacksmuster als ein Schutzrecht an, mit dem Sie das originelle Design, die ästhetische, auf das Auge wirkende Formgebung Ihres Produktes vor Nachahmungen bewahren zu können.
Für die Erlangung eines Geschmacksmusters muss das von Ihnen entwickelte Design am Anmeldetag

  • neu und
  • eigentümlich sein.

Für das Geschmacksmuster gilt eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist. Im Sinne dieser Regelung ist ein Design auch dann noch 'neu', wenn es beispielsweise auf einer Messe vorgestellt und dann innerhalb der sechsmonatigen Frist von dem Berechtigten angemeldet wird.
 
     
 
 
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