Auch Ihr bestes Produkt, Ihre herausragende Dienstleistung bedarf einer Identifizierbarkeit am Markt, benötigt eine 'Visitenkarte'.
In dem Maße, wie sich bei Ihnen der Erfolg einstellt, wächst der Anreiz Ihrer Mitbewerber, Ihre Zeichen und Logos zu kopieren oder sich ihnen anzunähern.
Als Marken können Zahlen und Wortzeichen, Hörzeichen, Bildzeichen, dreidimensionale Gestaltungen oder Farben und Farbzusammenstellungen eingetragen werden. Durch das Markengesetz können auch geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben geschützt werden.
Die Marke genießt Schutz für Waren und Dienstleistungen, wenn sie
- unterscheidungskräftig und
- graphisch darstellbar ist.
Wer eine Marke oder einen neuen Firmennamen in Benutzung nehmen will, sollte sich zuvor vergewissern, ob er damit nicht gegen bestehende Rechte Dritter verstößt. Entsprechende Recherchen und deren Auswertung führen wir durch.
Marken werden beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. In einem Verzeichnis sind die Waren bzw. Dienstleistungen aufzuführen, für die die Marke benutzt werden soll. Nach Formalprüfung durch das Amt wird die Anmeldung im Markenregister bekannt gemacht. Innerhalb von drei Monaten können Dritte, die über eine ähnliche Marke verfügen, Widerspruch erheben. Voraussetzung ist, dass die beiderseitigen Waren bzw. Dienstleistungen ähnlich sind und eine Verwechslungsgefahr besteht.
Seit 1996 können Marken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt mit Geltung in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angemeldet werden. Dadurch ist nur ein einziges Eintragungsverfahren erforderlich. Abhängig von der Marketingstrategie kann es jedoch weiterhin sinnvoll sein, nur nationalen Markenschutz zu erwerben.
Die Anmeldung kann in einer der zwanzig EU-Amtssprachen eingereicht werden. Bei den auf die Eintragung folgenden Verfahren ist es jedoch in der Regel erforderlich, sich auf die fünf Sprachen des Harmonisierungsamts (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch) zu beschränken.
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