Lizenzrecht

Die Anwälte der Kanzlei Gulde & Partner beraten und unterstützen ihre Mandanten insbesondere auch im Lizenzrecht und im Bereich der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen, mehrsprachig und international, auf Deutsch und Englisch.

Die Vertragsgestaltung ist in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Technologien und Know-how, Software und IT und den kreativen Branchen von zentraler Bedeutung. Besondere Sorgfalt ist auf individuelle Vertragsgestaltung zu richten, die die besondere Situation der Beteiligten berücksichtigt. Für immer wiederkehrende Situationen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen und Musterverträge, gegebenenfalls nach dem Bausteinprinzip sinnvoll.

Wer ein Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder eine Marke bzw. ein Markenrecht nutzen will, oder ein urheberrechtlich oder durch gewerbliche Schutzrechte geschütztes Produkt oder Know-how, benötigt in der Regel ein Nutzungsrecht, eine Lizenz bzw. ein Lizenzrecht. Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten und geschützten Werken, Software und Content werden am besten durch ein Lizenzrecht, einen Lizenzvertrag geschützt. Neben Lizenzverträgen sind auch Herstellungs- und Designerverträge und Entwicklungsverträge mit lizenzrechtlichen Elementen versehen. Das betrifft insbesondere auch die Softwareentwicklung und Softwareerstellung (Software-Entwicklungs- und Software-Erstellungs-Vertrag), Software-Wartungs- und Pflegevertrag (Software-Maintenance, Service-Level-Agreements, SLA), die Weiterentwicklung, Updates und Upgrades, den Providervertrag usw.

Im Technologiebereich sind Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E, Research-and-Development, R&D) zu gestalten, zwischen Hochschulen und Industriepartnern, Kooperationsverträge und Konsortialverträge.

Wenn an der Herstellung von Software und IT-Produkten mehrere Personen, Institutionen oder Unternehmen mitwirken, ist eine vertragliche Gestaltung und Klarstellung der Nutzungsrechte und Verwertungsrechte unbedingt zu empfehlen, sei es in Form von Werkverträgen oder Dienstleistungsverträgen, Kooperationsverträgen, Konsortialverträgen oder auch im Gesellschaftsvertrag (GbR, GmbH-Satzung, ARGE usw.). Zu berücksichtigen sind lizenzrechtliche Klauseln gegebenenfalls auch im Arbeitsrecht, im Arbeitsvertrag und in entsprechenden Zusatzvereinbarungen. Dies gilt nicht nur bei einem angestellten Wissenschaftler, Forscher, Ingenieur, Programmierer oder Softwareentwickler, sondern auch bei einem Vertrag mit einem freien Mitarbeiter bzw. Freelancer.

Bereits im Vorfeld einer Zusammenarbeit gilt es, besondere Gestaltungsmöglichkeiten auszunutzen, zum Beispiel in Form einer förmlichen Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) oder mit einem Vorvertrag.

Die Geheimhaltung und Vertraulichkeit von Betriebsgeheimnissen und sensiblem Know-how kann mit einer besonderen Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) oder Vertraulichkeitsvereinbarung und entsprechenden Vertragsklauseln (Confidentiality Agreement, Confidentiality Clause) abgesichert werden, wobei zur Sicherstellung der Einhaltung Vertragsstrafen und Schadensersatz vereinbart werden können (Vertragsstrafeklausel, Penalty Clause).

Auch bei der Übertragung von Schutzrechten wie einem Patent oder einer Marke sind viele Aspekte zu bedenken und zu regeln (wer trägt zum Beispiel die Anmeldekosten usw.).

Bei Lizenzverträgen stellt sich oft die Frage, auf welcher Berechnungsgrundlage, wie und in welcher Höhe eine Lizenzgebühr berechnet werden kann.

Schließlich sind Vertriebsvereinbarungen zu gestalten, ein Vertrag mit Zulieferern, Lieferverträge, Bezugsverträge, ein Handelsvertretervertrag.

Bei internationalen Verträgen ist zu prüfen, ob Schiedsklauseln sinnvoll sind, eine Schiedsgerichtsvereinbarung. Auch eine bestimmte Rechtswahl ist zu treffen (deutsches Recht, schweizer Recht, englisches Recht, US-amerikanisches Recht - welches?) und die Wahl eines Gerichtsstandortes im In- oder Ausland (Gerichtsstand).

Bei all diesen Vertragsgestaltungen im komplexen Feld des gewerblichen Rechtsschutzes bieten die Anwälte der Kanzlei Gulde  & Partner besondere Kompetenz durch die enge Zusammenarbeit von Patentanwälten und Rechtsanwälten mit entsprechender Spezialisierung (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) aus einer Hand.