Software- und IT-Recht

Die Anwälte der Kanzlei Gulde & Partner beraten und vertreten Hersteller, Entwickler, Nutzer von Software und IT-Produkten der Informationstechnologie sowie Content, also Software- und IT-Unternehmen, Hersteller und Akteure der Informationstechnologie, Content-Provider, E-Commerce.

Softwarerecht und IT-Recht sind in erster Linie eine Frage sorgfältiger Vertragsgestaltung. Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt (Urheberrecht). Wer ein urheberrechtlich geschütztes Produkt nutzen will, benötigt in der Regel ein Nutzungsrecht, eine Lizenz bzw. ein Lizenzrecht. Nutzungsrechte an geschützten Werken, Software und Content werden am besten durch einen Lizenzvertrag geschützt. Neben Lizenzverträgen sind auch Herstellungs- und Designerverträge und Entwicklungsverträge mit urheberrechtlichen Elementen versehen. Das betrifft insbesondere die Softwareentwicklung und Softwareerstellung (Software-Entwicklungs- und Software-Erstellungs-Vertrag), Software-Wartungs- und Pflegevertrag (Software-Maintenance, Service-Level-Agreements, SLA), die Weiterentwicklung, Updates und Upgrades usw.

Wenn an der Herstellung von Software und IT-Produkten mehrere Personen oder Unternehmen mitwirken, ist eine vertragliche Gestaltung und Klarstellung der Nutzungsrechte und Verwertungsrechte unbedingt zu empfehlen, sei es in Form von Werkverträgen oder Dienstleistungsverträgen, Kooperationsverträgen, Konsortialverträgen oder auch im Gesellschaftsvertrag (GbR, GmbH-Satzung, ARGE usw.). Zu berücksichtigen sind urheberrechtliche Klauseln auch im Arbeitsrecht, im Arbeitsvertrag und in entsprechenden Zusatzvereinbarungen. Dies gilt nicht nur bei einem angestellten Programmierer oder Softwareentwickler, sondern auch bei einem Vertrag mit einem freien Mitarbeiter bzw. Freelancer.

Neben der Software und der IT-Technologie gilt es auch die Herstellung und Lieferung sowie die Rechte für die wesentlichen Inhalte der modernen Medien, für den eigentlichen Content, abzusichern. Gleiches gilt für den Schutz vertraulichen Konw-hows und personenbezogener Daten. Der Datenschutz spielt im Internet und bei webbasierten Diensten und mobilen Services eine besondere Rolle (Datenschutzrecht).

Die Anwälte der Kanzlei Gulde & Partner beraten und vertreten ihre Mandanten auch im Bereich des Internetrechts, bei Rechtsfragen rund um die Homepage des Unternehmens, das Impressum der Unternehmenshomepage, die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem Disclaimer oder zum Beispiel auch bei einem Providervertrag.

Eng mit dem Markenrecht und Kennzeichenrecht spielt das Domainrecht zusammen, also das Recht an einem Domainnamen, einer Domain im Internet (.de-Domain, .eu-Domain, generische TLD).